Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 26.09.2009 wie folgt von der Gründungsversammlung beschlossen. § 1. Höhe der Beiträge (1) Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens: Erwachsene: EUR 24,– Für Personen mit nachgewiesener eingeschränkter finanzieller Leistungskraft, auf Antrag (Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger sowie Schwerbehinderte): EUR 12,– Freiwillige, höhere Beiträge sind auf dem Mitgliedsantrag schriftlich zu vermerken. (2) …